Von der Eigenheimzulage zur Eigenheimrente: Wohn-Riester

Die Eigenheimzulage war eine der größten in-/direkten Subventionen der Bundesrepublik, so wurden 2004 z.B. über 11 Milliarden Euro gewährt. 1996 eingeführt hatte sie zwei Aufgaben, nämlich einerseits das private Wohneigentum innerhalb der Bundesrepublik zu erhöhen (die sogenannte Wohneigentums-Quote, die in der Bundesrepublik im Schnitt bei 43% und damit weit unter dem europäischen Mittel von 60% liegt = direkte Subvention) und andererseits eine Ankurbelung des heimischen Baugewerbes (indirekte Subvention). Seit dem 1. Januar 2006 allerdings wird sie nicht neu gewährt (erst nach acht Jahren wird sie voll ausgelaufen sein), was im Vorfeld (2005) zu einem kleinen Bauboom (Steigerung um ein Achtel) führte und 2006 zum Gegenteil (Rückgang um ein Drittel!). Da das Ziel der Erhöhung der Wohneigentumsquote jedoch bleibt und auch die Bauwirtschaft indirekte Subventionen bitter nötig hat, wurde ein indirekter Ersatz für die Eigenheimzulage geschaffen, die sogenannte Eigenheimrente oder Wohn-Riester, indirekt, weil sie anders funktioniert: die sogenannte Eigenheimrente oder auch Wohn-Riester ist eine sogenannte Altersvorsorge-Zulage (Riester-Rente), deren Ziel der Bau oder Kauf einer Immobilie zur Altersvorsorge ist. Gefördert werden eine Wohnung im eigenen Haus oder eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft (eG), wenn diese Wohnung in der Bundesrepublik liegt (dies wird mit der zunehmen Europäisierung zunehmend umstrittener und könnte eines Tages durch den Europäischen Gerichtshof gekippt werden), nach dem 31. Dezember 2007 gebaut oder gekauft wurde und nicht nur der offizielle Hauptwohnsitz ist, sondern auch der sogenannte Lebensmittelpunkt oder dies zumindest im Alter verpflichtend wird bzw. werden soll, um sogenannte Mitnahmeeffekte zu umgehen. Wer schon in eine Riester-Rente einbezahlt hat, der kann dieses Kapital vorzeitig zum Bau oder Kauf einer Immobilie verwenden und zwar nicht nur in der Zukunft, sondern auch schon jetzt zur Tilgung von Monatsraten eines Kredits dafür oder um sein Wohnungseigentum zu entschulden. Die geförderten Beiträge von 4% des Vorjahreseinkommen, max. aber € 2.100 im Jahr., werden auf einem sogenannten Wohnförderkonto gesammelt, aus dem auch vorzeitig Beträge zur Darlehenstilgung abgerufen werden können. Diese werden mit 2% verzinst und unterliegen dem Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung, d.h., die Auflösung des Wohnförderkontos gilt als fiktives Einkommen und unterliegt der Besteuerung. Mann kann sich dann aussuchen, ob man die Steuern in voller Höhe in Raten abzahlt oder auf einmal bei einer Ersparnis von 30% derselben. Förderberechtigt sind wie früher u.a. alle Pflichtversicherten in der Gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Arbeitslose ohne Leitungsbezug. Kinder werden mit € 185 gefördert, sind sie nach dem 1. Januar 2008 geboren, sogar mit € 300, für Berufsanfänger gibt es einen Bonus von € 200. Informieren Sie sich über Wohn-Riester oder z.B. Kapital-Lebensversicherungen...