So schließen Sie Ihre Rentenlücke mit der Riester-Rente |
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Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Alters-vorsorge auf freiwilliger Basis.
Die Beiträge der
Riester-Rente
werden in eine private Rentenversicherung, einen
Banksparplan, einen
Fondssparplan,
eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt.
Der Staat unterstützt die freiwillige Altersvorsorge mittels Riesterente durch eine Altersvorsorgezulage
bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug. Die Zulage fliesst dabei in den Vertrag und
nicht direkt an den Beitragszahler. Die Höhe der Zulage richtet sich nach dem Familienstand und nach der
Anzahl der Kinder. Dabei wird zwischen einer Grundzulage - bei Verheirateten für jeden Ehepartner -
und einer Kinderzulage unterschieden. Die Zulagen müssen bei dem Anbieter der
Riesterrente beantragt werden. Wenn Sie die Förderungshöhe bei der Riester Rente berechnen möchten, benutzen Sie einen Riester-Rechner. Die vollen staatlichen Zulagen sichern Sie sich nur, wenn Sie zusammen mit den Zulagen in den Jahren 2002 und 2003 mindestens 1 % Ihres Bruttovorjahres-Einkommens nach dem Altersvermögensgesetz angelegt haben und in den Folge-jahren auch die gesetzlichen Steigerungsstufen bis auf 4 % (ab 2008) in Anspruch nehmen. So kommen im Laufe der Zeit bis zum Ruhestand leicht mehrere Tausend EUR aus der Staatskasse auf Ihr privates Rentenkonto. |
Gefördert werden alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige,
Landwirte, Eltern während Kindererziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende, sowie
Beamte
und Mitarbeiter des öffentlichen Diensts.
Wichtig ist die Zertifizierung für die klassische und fonds-gebundene Förder-Rente von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Entsprechend einer EU-Richtlinie führte das Alterseinkünfte-gesetz für alle ab 2006 angebotenen Rentenprodukte die so genannten Unisex-Tarife ein. Bei einem Unisex-Tarif erhalten Frauen und Männer bei gleichem Beitrag die gleiche Leistung. Da die voraussichtliche Lebenserwartung für die Kalkulation der Tarife bisher am Geschlecht orientiert ist und Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung haben, wird die Einführung von Unisex-Tarifen zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer führen. Für Männer bedeutet dies ab 2006 konkret, dass sie gegenüber den bis Ende 2005 üblichen Tarifen bei Neuabschlüssen ab 1.1.2006 für die gleiche Rentenleistung etwa 10 % mehr Beiträge aufwenden müssen. Lassen Sie einen Versicherungsvergleich durchführen. |
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VERGLEICH RIESTERRENTE |
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